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REACH-Verordnung und weitere Informationsangebote
Hier finden Sie u.a. die aktuellen Entwürfe und Konzepte sowie Ziele und Ergebnisse von nationalen und europäischen Planspielen, Studien und Forschungsprojekten zur neuen EU-Chemikalienpolitik bzw. der REACH-Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im Europäischen Wirtschaftsraum.

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In der Europäischen Union soll der Handel mit Chemikalien möglichst sicher für Mensch und Umwelt gestaltet sein. Jedoch sind selbst über Chemikalien, die schon sehr lange und in großem Umfang produziert und gehandelt werden, kaum verlässliche Informationen über deren Gefährdungsrisiken vorhanden. Deshalb hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Neuordnung der EU-Chemikalienpolitik ("REACH") im November 2003 sowie einen modifizierten Entwurf im Dezember 2005 vorgestellt und der EU-Umweltministerrat hat im Juni 2006 zur EU-Chemikalienverordnung REACH einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH wird das Anmelden (Registrieren), Bewerten (Evaluieren) und Zulassen (Autorisieren) von Chemikalien neu regeln. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr soll mit der zukünftigen EU-Chemikalienverordnung REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Sicherheit von Chemikalien von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure übertragen werden. Diese müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder der Verbrauchinnen und Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten. Dabei sollen die Hersteller und Importeure diese Chemikalien-Stoffinformationen an alle Abnehmer und die diesen nachgeschalteten Anwendern weitergeben.


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Downloads:
REACH-Net Monatsreport
(pdf-Datei, 90 kB)
REACH-Net Nutzerleitfaden
(pdf-Datei, 1,3 MB)
REACH-Net Video
REACH-Net Logos
(Verschiedene Formate
zum Download.)


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